Bildungsurlaube & Kompaktangebote

Recht auf Bildungsurlaub

Arbeitnehmer*innen haben für ihre politische und berufliche Weiterbildung in der Regel Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Bildungsurlaub wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Der/ die Arbeitnehmer*in wird auf Antrag von der Arbeit freigestellt. Lohn und Gehalt müssen weiterhin gezahlt werden, die Seminarkosten trägt in der Regel der/ die Teilnehmer*in. Sie können sich Ihren Bildungsurlaub über den Bildungsscheck fördern lassen, falls Sie die Förderbedingungen erfüllen. Mehr Information zum Recht auf Bildungsurlaub.

Ablauf : Vom Antrag bis zur Teilnahme

Sie melden sich auf unserer Homepage für den Bildungsurlaub an. Per Post erhalten Sie eine gestempelte Anmeldebestätigung und die Bestätigung, dass wir zertifizierte Anbieterin für Bildungsurlaube sind sowie den Ablaufplan des Bildungsurlaubs. Diese Unterlagen reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber ein. (Spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn muss der Antrag gestellt werden.) Bis spätestens drei Wochen nach Ihrer Mitteilung müssen Sie eine Zu- oder Absage zur Genehmigung des Bildungsurlaubs von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Reaktion Ihres Arbeitgebers vorliegt, gilt die Freistellung als erfolgt. Sie können Ihren Bildungsurlaub antreten. Sollte Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub nicht anerkennen, informieren Sie uns bitte umgehend, wir stornieren Ihre Anmeldung dann. Bis sechs Wochen vor Start des Kurses ist eine kostenfreie Stornierung möglich.

Die Teilnahme ist auch für Menschen möglich, die keinen Bildungsurlaub beantragen können/ wollen. Sie können diesen Kurs dann einfach als Kompaktangebot buchen.

 

Das GREND-Bildungswerk ist nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (Aktenzeichen: 48.06.0601.12.36) anerkannt.